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Es handelt sich um rechtliche Vertragsbestimmungen zwischen Bausparer und Bausparkasse, die '''verpflichtender Bestandteil jedes Bausparvertrages''' sind. Die Bausparkassen müssen sie ihren Kunden bei Vertragsabschluss zur Verfügung stellen. Sie sind mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Unternehmen und Banken vergleichbar. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen überprüft und genehmigt als Fachaufsichtsbehörde Überarbeitungen und Veränderungen in den ABB der Bausparkassen. '''Änderungen müssen dem Bausparer schriftlich mitgeteilt werden.''' | Es handelt sich um rechtliche Vertragsbestimmungen zwischen Bausparer und Bausparkasse, die '''verpflichtender Bestandteil jedes Bausparvertrages''' sind. Die Bausparkassen müssen sie ihren Kunden bei Vertragsabschluss zur Verfügung stellen. Sie sind mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Unternehmen und Banken vergleichbar. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen überprüft und genehmigt als Fachaufsichtsbehörde Überarbeitungen und Veränderungen in den ABB der Bausparkassen. '''Änderungen müssen dem Bausparer schriftlich mitgeteilt werden.''' | ||
Grundsätzlich gestalten die Bausparkassen die ABB tarifabhängig, allerdings sind in '''§ 5 Abs. 3''' BSPKG als '''verpflichtende Inhalte für die ABB''' festgelegt: <ref> aus | Grundsätzlich gestalten die Bausparkassen die ABB tarifabhängig, allerdings sind in '''§ 5 Abs. 3''' BSPKG als '''verpflichtende Inhalte für die ABB''' festgelegt: <ref> aus https://dejure.org/gesetze/BauSparkG/5.html; (Herv. durch Verfasser)</ref> | ||
1. die '''Höhe und Fälligkeit''' der Leistungen des Bausparers und der Bausparkasse sowie über die Rechtsfolgen, die bei Leistungsverzug eintreten; | 1. die '''Höhe und Fälligkeit''' der Leistungen des Bausparers und der Bausparkasse sowie über die Rechtsfolgen, die bei Leistungsverzug eintreten; |