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In der Hausratversicherung besteht Versicherungsschutz für Sachen, die vorübergehend im verschlossenen Innenraum bzw. Kofferraum des Fahrzeuges aufbewahrt werden. Im speziellen ist der Diebstahl von Sachen aus dem Kfz – durch Aufbrechen des Fahrzeugs - , die Zerstörung von Sachen oder deren Beschädigung. Die Verwendung eines falschen Schlüssels wird dem Aufbrechen gleichgesetzt. Bei elektronischen Geräten oder Fotoapparaten wird vorausgesetzt, dass diese so im Fahrzeug untergebracht werden, dass diese von außen nicht sichtbar sind. | In der Hausratversicherung besteht Versicherungsschutz für Sachen, die vorübergehend im verschlossenen Innenraum bzw. Kofferraum des Fahrzeuges aufbewahrt werden. Im speziellen ist der Diebstahl von Sachen aus dem Kfz – durch Aufbrechen des Fahrzeugs - , die Zerstörung von Sachen oder deren Beschädigung. Die Verwendung eines falschen Schlüssels wird dem Aufbrechen gleichgesetzt. Bei elektronischen Geräten oder Fotoapparaten wird vorausgesetzt, dass diese so im Fahrzeug untergebracht werden, dass diese von außen nicht sichtbar sind. | ||
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