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Die Höhe des Versicherungsschutzes für Diebstähle aus Kfz richtet sich nach den tariflichen Bestimmungen der einzelnen Versicherungsgesellschaft. Oftmals besteht eine summenmäßige Obergrenze, die durch den Versicherer im Schadenfall geleistet wird. | Die Höhe des Versicherungsschutzes für Diebstähle aus Kfz richtet sich nach den tariflichen Bestimmungen der einzelnen Versicherungsgesellschaft. Oftmals besteht eine summenmäßige Obergrenze, die durch den Versicherer im Schadenfall geleistet wird. | ||
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