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'''Versicherungspflichtige:''' | * '''Versicherungspflichtige:'''<br /> | ||
Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich überwiegend aus den beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten. | Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich überwiegend aus den beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten. | ||
Hierzu zählen: | Hierzu zählen:<br /> | ||
- Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtiger Beschäftigung,<br /> | |||
- Rentenzahlbetrag der gesetzlichen Rentenversicherung,<br /> | |||
- Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen,<br /> | |||
- Arbeitseinkommen, sofern es neben einer gesetzlichen Rente oder auch Versorgungsbezügen erzielt wird,<br /> | |||
- Vorruhestandsgeld .<br /> | |||
'''Bei Arbeitnehmern''' | * '''Bei Arbeitnehmern''' <br /> | ||
wird das Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze für 2017 von monatlich 4.237,50 Euro zugrunde gelegt. Es wird für das Jahr 2017 ein einheitlicher Beitragssatz von 14,6 % erhoben.<br /> | wird das Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze für 2017 von monatlich 4.237,50 Euro zugrunde gelegt. Es wird für das Jahr 2017 ein einheitlicher Beitragssatz von 14,6 % erhoben.<br /> |