Krankenversicherung gesetzliche, beitragspflichtige Einnahmen: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 16: Zeile 16:
* '''Bei Arbeitnehmern''' <br />
* '''Bei Arbeitnehmern''' <br />


wird das Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze für 2017 von monatlich 4.237,50 Euro zugrunde gelegt. Es wird für das Jahr 2017 ein einheitlicher Beitragssatz von 14,6 % erhoben.<br />
wird das Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze für 2017 XXX von monatlich 4.237,50 XXXEuro zugrunde gelegt. Es wird für das Jahr 2017 XXX  ein einheitlicher Beitragssatz vonXXX 14,6 % erhoben.<br />




'''Freiwillig Versicherte:'''
* '''Freiwillig Versicherte:'''


Nach dem Ende der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung kann der Versicherte die Mitgliedschaft grundsätzlich freiwillig fortsetzen.
Nach dem Ende der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung kann der Versicherte die Mitgliedschaft grundsätzlich freiwillig fortsetzen.
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü