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Krankenversicherung gesetzliche, Rentner: Unterschied zwischen den Versionen

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Bezieher von gesetzlichen Renten sind grundsätzlich in der Krankenversicherung für Rentner versichert. Betreiber der KVdR sind die normalen gesetzlichen Krankenkassen bzw. Ersatzkassen. Eine automatische Pflichtmitgliedschaft für jeden Rentner besteht nicht, oftmals ist nur eine freiwillige Mitgliedschaft möglich.  
Bezieher von gesetzlichen Renten sind grundsätzlich in der Krankenversicherung für Rentner versichert. Betreiber der KVdR sind die normalen gesetzlichen Krankenkassen bzw. Ersatzkassen. Eine automatische Pflichtmitgliedschaft für jeden Rentner besteht nicht, oftmals ist nur eine freiwillige Mitgliedschaft möglich.  


'''Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung für Rentner (KVdR)'''
* '''Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung für Rentner (KVdR)'''<br />
Die Pflichtmitgliedschaft in der KVdR ist an Zugangsvoraussetzungen geknüpft, wie :
Die Pflichtmitgliedschaft in der KVdR ist an Zugangsvoraussetzungen geknüpft, wie :


* In der zweiten Hälfte der beruflichen Erwerbstätigkeit muss mindestens eine 90%ige Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung bestanden haben – als Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied.
- In der zweiten Hälfte der beruflichen Erwerbstätigkeit muss mindestens eine 90%ige Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung bestanden haben – als Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied<br />
* Zeiten der Familienversicherung und Versicherung in der ehemaligen DDR sind anrechenbar.
- Zeiten der Familienversicherung und Versicherung in der ehemaligen DDR sind anrechenbar.<br />
* Zeiten einer gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland – Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums und Staaten mit Sozialversicherungsabkommen – sind anrechenbar.  
- Zeiten einer gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland – Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums und Staaten mit Sozialversicherungsabkommen – sind anrechenbar.<br />


Andere Personengruppen, wie z.B. Künstler, unterliegen besonderen Regelungen.  
Andere Personengruppen, wie z.B. Künstler, unterliegen besonderen Regelungen.  
Werden die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt, kann evtl. als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten oder aber sich privat krankenversichern.
Werden die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt, kann evtl. als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten oder aber sich privat krankenversichern.


'''Befreiung von der Krankenversicherungspflicht'''
* '''Befreiung von der Krankenversicherungspflicht'''<br />
Die Befreiung von Krankenversicherungspflicht ist innerhalb von 3 Monaten nach Rentenbeginn möglich. Voraussetzung hierfür ist das bestehen einer privaten Krankenversicherung, z.B. Beihilfeversicherung bei Beamten. Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht erfolgt auf Antrag.
Die Befreiung von Krankenversicherungspflicht ist innerhalb von 3 Monaten nach Rentenbeginn möglich. Voraussetzung hierfür ist das bestehen einer privaten Krankenversicherung, z.B. Beihilfeversicherung bei Beamten. Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht erfolgt auf Antrag.


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