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Die Befreiung von Krankenversicherungspflicht ist innerhalb von 3 Monaten nach Rentenbeginn möglich. Voraussetzung hierfür ist das bestehen einer privaten Krankenversicherung, z.B. Beihilfeversicherung bei Beamten. Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht erfolgt auf Antrag. | Die Befreiung von Krankenversicherungspflicht ist innerhalb von 3 Monaten nach Rentenbeginn möglich. Voraussetzung hierfür ist das bestehen einer privaten Krankenversicherung, z.B. Beihilfeversicherung bei Beamten. Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht erfolgt auf Antrag. | ||
'''Freiwillige Versicherung in der Krankenversicherung für Rentner (KVdR)''' | * '''Freiwillige Versicherung in der Krankenversicherung für Rentner (KVdR)'''<br /> | ||
Werden die Mindestversicherungszeiten der KVdR nicht erfüllt, so ist die Versicherung als freiwilliges Mitglied möglich. | Werden die Mindestversicherungszeiten der KVdR nicht erfüllt, so ist die Versicherung als freiwilliges Mitglied möglich. | ||
Die Zugangsvoraussetzungen als freiwilliges Mitglied der KVdR sind: | Die Zugangsvoraussetzungen als freiwilliges Mitglied der KVdR sind: |