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Bezieher von gesetzlichen Renten sind grundsätzlich in der Krankenversicherung für Rentner versichert. Betreiber der KVdR sind die normalen gesetzlichen Krankenkassen bzw. Ersatzkassen. Eine automatische Pflichtmitgliedschaft für jeden Rentner besteht nicht, oftmals ist nur eine freiwillige Mitgliedschaft möglich. <br /> | '''Bezieher von gesetzlichen Renten sind grundsätzlich in der Krankenversicherung für Rentner versichert.''' Betreiber der KVdR sind die normalen gesetzlichen Krankenkassen bzw. Ersatzkassen. Eine automatische Pflichtmitgliedschaft für jeden Rentner besteht nicht, oftmals ist nur eine freiwillige Mitgliedschaft möglich. <br /> | ||