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* '''Pflichtmitgliedschaft in der KVdR'''<br /> | * '''Pflichtmitgliedschaft in der KVdR'''<br /> | ||
In der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind alle Personen pflichtversichert, die eine gesetzliche Rente beziehen. Jedoch wird nicht jeder Rentner automatisch Pflichtmitglied in der KVdR. Hierbei sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Wer erwerbstätig war, muss in der zweiten Hälfte der Zeit der Erwerbstätigkeit mindestens zu 90 % gesetzlich versichert gewesen sein – als Pflichtmitglied oder als freiwilliges Mitglied. Zeiten der Familienversicherung und Versicherungszeiten in der ehemaligen DDR sind anrechenbar. Ebenso sind Zeiten in eine gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland, bei Ländern mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, anrechenbar. | In der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind alle Personen pflichtversichert, die eine gesetzliche Rente beziehen. Jedoch wird nicht jeder Rentner automatisch Pflichtmitglied in der KVdR. Hierbei sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Wer erwerbstätig war, muss in der zweiten Hälfte der Zeit der Erwerbstätigkeit mindestens zu 90 % gesetzlich versichert gewesen sein – als Pflichtmitglied oder als freiwilliges Mitglied. Zeiten der Familienversicherung und Versicherungszeiten in der ehemaligen DDR sind anrechenbar. Ebenso sind Zeiten in eine gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland, bei Ländern mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, anrechenbar.<br /> | ||
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