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Das vereinbarte Pflegetagegeld bzw. Pflegemonatsgeld steht dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung. Das Pflegegeld wird je nach Pflegegrad ausbezahlt. Dieses ist mit einem Prozentsatz und einem fixen Betrag festgelegt. | Das vereinbarte Pflegetagegeld bzw. Pflegemonatsgeld steht dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung. Das Pflegegeld wird je nach Pflegegrad ausbezahlt. Dieses ist mit einem Prozentsatz und einem fixen Betrag festgelegt. | ||
Daraus ergeben sich gesetzlich festgelegte Mindestleistungen: | |||
'''Daraus ergeben sich gesetzlich festgelegte Mindestleistungen:''' | |||
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'''Vorteile der Pflege-Bahr-Versicherung''' | |||
Vorteile der Pflege-Bahr-Versicherung | |||
Abschluss des Vertrages mit Vollendung des 18. Lebensjahres möglich, wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt | Abschluss des Vertrages mit Vollendung des 18. Lebensjahres möglich, wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt |