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Schadenfälle die im Zusammenhang mit Pferden stehen sind meistens | '''Schadenfälle die im Zusammenhang mit Pferden stehen sind meistens sehr kostenträchtig'''. Dies bezieht sich gleichermaßen auf Sachschäden, auf Personenschäden und Vermögensschäden. | ||
* '''Pferdehalter - Eigentümer'''<br /> | * '''Pferdehalter - Eigentümer'''<br /> | ||
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Der Pferdehüter haftet im Gegensatz zum Pferdehalter nicht verschuldensunabhängig, sondern nur wenn er für den Schaden ursächlich verantwortlich ist. | Der Pferdehüter haftet im Gegensatz zum Pferdehalter nicht verschuldensunabhängig, sondern nur wenn er für den Schaden ursächlich verantwortlich ist. | ||
* '''Fremdreiter / Gastreiter'''<br /> | * '''Fremdreiter / Gastreiter'''<br /> | ||
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* '''Reitlehrer'''<br /> | * '''Reitlehrer'''<br /> | ||
Die Haftung regelt § 823 BGB für den freiberuflichen Reitlehrer. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind. | Die Haftung regelt § 823 BGB für den freiberuflichen Reitlehrer. Der '''freiberufliche Reitlehrer''' haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind. | ||
Der angestellte Reitlehrer ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die bestehende Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz stellt. | Der '''angestellte Reitlehrer''' ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die bestehende Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz stellt. | ||
* '''Reitstallbesitzer/betreiber'''<br /> | * '''Reitstallbesitzer/betreiber'''<br /> |