Versicherungen für Pferd, Halter, Hüter, Reiter ...
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Schadenfälle die im Zusammenhang mit Pferden stehen sind meistens sehr kostenträchtig. Dies bezieht sich gleichermaßen auf Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden.
Innerhalb einer Privathaftpflichtversicherung sind die folgenden Risiken nicht versichert.
- Pferdehalter - Eigentümer / Haftpflichtversicherung
- Die Gefährdungshaftung sieht vor, dass der Pferdehalter/Eigentümer für die Gefahren, die vom Pferd ausgehen, auch ohne eigenes Verschulden, die Haftung trägt. Hier spricht man von der Gefährdungshaftung.
- In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden gedeckt, die durch pferdetypisches Verhalten, verschuldensunabhängig, entstehen.
- Pferdehalter - Eigentümer' / Rechtsschutzversicherung
- Sie müssen aktiv Ihr Recht durchsetzen, hier kommt die Rechtsschutzversicherung ins Spiel. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, die Ansprüche Dritter abwehrt und berechtigte Haftpflichtansprüche befriedigt, leistet die Rechtsschutzversicherung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten und mehr) gegenüber Dritten. Streitigkeiten mit dem Stallbetreiber, Tierarzt, Sattler und Hufschmied sind hierbei versichert.
- Pferdehüter / Pferdeaufseher / Haftpflichtversicherung'
- Der Pferdehüter/Pferdeaufseher handelt im Auftrag des Pferdehalters. Die Pferdehüterhaftpflichtversicherung ist immer dann notwendig, wenn Pferde anderer Eigentümer im eigenen Stall und/oder auf der Weide untergebracht werden.
- Der Pferdehüter haftet im Gegensatz zum Pferdehalter nicht verschuldensunabhängig, sondern nur wenn er für den Schaden ursächlich verantwortlich ist.
- Fremdreiter / Gastreiter Haftpflichtversicherung
- Als Fremdreiter bzw. Gastreiter werden die Personen bezeichnet, die unregelmäßig mit Pferden umgehen, diese unregelmäßig reiten und keine Gegenleistung in Form von Geld erbringen.
- Reitlehrer / Haftpflichtversicherung
- Die Haftung regelt § 823 BGB für den freiberuflichen Reitlehrer. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.
- Der angestellte Reitlehrer ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die bestehende Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz stellt.
- Reitlehrer Rechtsschutzversicherung
- Die Rechtsschutzversicherung für Reitlehrer ist eine besondere Art der Rechtsschutzversicherung, die auf die Bedürfnisse der beruflichen Tätigkeit abgestimmt ist. Als Ergänzung zur Reitlehrerhaftpflichtversicherung ist diese zu empfehlen, um die eigenen rechtlichen Interessen notfalls auch gerichtlich durchsetzen zu können.
- Reitstallbesitzer/betreiber / Haftpflichtversicherung
- Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der Stallbesitzer für Schäden aus der betriebslichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Hier ist die Betriebshaftpflichtversicherung zuständig.
- Reitsallbesitzer/betreiber - Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung
- Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können aber über die Obhutsversicherung (Zusatzdeckung zur Betriebshaftpflichtversicherung) mitversichert werden.
- Reitschüler / Haftpflichtversicherung
- Im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung sind Reitschüler über den Betreiber mitversichert.
- Schulpferde / Haftpflichtversicherung
- Wird das Pferd einem Reitschüler gegen Entgelt zur Verfügung gestellt ist die separate spezielle Schulpferdehaftpflichtversicherung erforderlich.
- Dies betrifft Schulpferde, Schulponys, Voltigierpferde, Therapiepferde und Verleihpferde.
- Reiterunfallversicherung
- Die Reiterunfallversicherung ist ein wichtiger Schutz. Der Reitsport gehört zu den unfallträchtigsten Sportarten! Schwerste Verletzungen, kostenspieliege Operationen und der Eintritt des Invaliditätsfall sind hiermit verbunden.
- Sattelversicherung / Equipment'
- Das wertvolle Zubehör wie Sattel, Reitstiefel, die Trense und weiteres Zubehör können durch Diebstahl, Leitungswasser, Feuer, Sturm- und Hagel beschädigt werden bzw. ganz verloren gehen.
- Über die Hausratversicherung sind diese ausgelagerten Gegenstände meistens nicht mitversichert.
- Pferdelebensversicherung
- Die ► Pferdelebensversicherung sorgt für den finanziellen Ausgleich wenn dem Pferd etwas zustößt. Versichert ist der Tod oder die Nottötung des Pferdes. Auch die dauernde Unbrauchbarkeit ist versicherbar.
- Pferdekrankenversicherung
- Die Kranken-Operations-Versicherung für Pferde übernimmt im Rahmen der Police den einfachen oder zweifachen Satz der Gebührenordnung für Operationen. Die ambulanten Behandlungskosten sind im Rahmen einer Krankenvollkostenversicherung für Pferde möglich. Notoperationen sind sehr teuer. Daher ist die Absicherung des zweifachen Satzes der Gebührenordnung zu empfehlen.
- Pferdekastrationsversicherung
- Versichert ist das Kastrationsrisiko beim Pferd einschließlich 10 Tage danach.
- Leibesfruchtversicherung
- Die Leibesfruchtversicherung versichert den Wert des Fohlen während der Trächtigkeit der Stute. Die Geburt ist mitversichert. Eine Leistung erfolgt bei Tod, Nottötung, Unfall und Krankheit.
- Fall-of-Hammer-Versicherung - Auktionsversicherung
- Mit dem Hammer-Zuschlag in einer Pferdeauktion, geht das Pferd in das Eigentum des neuen Besitzers/Eigentümers über. Gleichfalls trägt der Eigentümer ab diesem Zeitpunkt alle Risiken, die im Zusammenhang mit dem ersteigerten Pferd stehen. Die Fall-of-Hammer-Versicherung bietet ab Zuschlag Versicherungsschutz. Diese Versicherung muss vor Kauf abgeschlossen werden. Wird kein Pferd ersteigert, entstehen auch keine Kosten.
- Die Versicherungsleistungen
- Tod - Verenden und Nottötung:
- Bei Tod und Nottötung infolge eines Unfalls, Krankheit oder Operation, Trächtigkeit oder Geburt, Brand, Blitzschlag oder Explosion, wird der Auktionskaufpreis erstattet.
- Diebstahl und Raub:
- Bei Diebstahl und Raub wird der Auktionskaufpreis dem Versicherungsnehmer erstattet.
- Transportschaden:
- Kommt es zu einem Transportunfall, mitversichert ist auch der Transportmittelunfall, dass zu Folge den Tod des Pferdes hat, ist dies versichert.
- Der Versicherungsschutz gilt innerhalb Deutschlands, in den Anrainerstaaten und in Skandinavien, Spanien, Portugal und Italien.
- Pferdetransportversicherung und Pferdediebstahlversicherung
- Das Pferd ist versichert gegen Tod, Nottötung während des Transportes, wenn der Tod durch den Transport verursacht wird. Zusätzlich versicherbar ist der Diebstahl und Raub des Pferdes sowie Schäden durch Brand und Blitzschlag.
- Reitverein / Veranstaltungsversicherung
- Das Haftpflichtrisiko bei Veranstaltungen des Reitverein und die Risiken die durch das Vereinsgelände entstehen, führen häufig zu beachtlichen Schäden.
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