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Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der Stallbesitzer für Schäden aus der betriebslichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Hier ist die Betriebshaftpflichtversicherung zuständig. | Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der Stallbesitzer für Schäden aus der betriebslichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Hier ist die Betriebshaftpflichtversicherung zuständig. | ||
Reitsallbesitzer/betreiber - Obhutsversicherung Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können aber über die Obhutsversicherung (Zusatzdeckung zur Betriebshaftpflichtversicherung) mitversichert werden. | * '''Reitsallbesitzer/betreiber - Obhutsversicherung'''<br /> | ||
Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können aber über die Obhutsversicherung (Zusatzdeckung zur Betriebshaftpflichtversicherung) mitversichert werden. | |||
Reitschüler | Reitschüler | ||
Im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung sind Reitschüler über den Betreiber mitversichert. | Im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung sind Reitschüler über den Betreiber mitversichert. |