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'''Schadenfälle die im Zusammenhang mit Pferden stehen sind meistens sehr kostenträchtig'''. Dies bezieht sich gleichermaßen auf Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden. | '''Schadenfälle die im Zusammenhang mit Pferden stehen sind meistens sehr kostenträchtig'''. Dies bezieht sich gleichermaßen auf Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden. | ||
* '''Pferdehalter - Eigentümer'''<br /> | * '''Pferdehalter - Eigentümer / Haftpflichtversicherung'''<br /> | ||
Die Gefährdungshaftung sieht vor, dass der Pferdehalter für die Gefahren, die vom Pferd ausgehen, auch ohne eigenes Verschulden, die Haftung trägt. Hier spricht man von der Gefährdungshaftung. | Die Gefährdungshaftung sieht vor, dass der Pferdehalter für die Gefahren, die vom Pferd ausgehen, auch ohne eigenes Verschulden, die Haftung trägt. Hier spricht man von der Gefährdungshaftung. | ||
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* '''Pferdehüter / Pferdeaufseher'''<br /> | * '''Pferdehüter / Pferdeaufseher / Haftpflichtversicherung'''<br /> | ||
Der Pferdehüter/Pferdeaufseher handelt im Auftrag des Pferdehalters. Die Pferdehüterhaftpflichtversicherung ist immer dann notwendig, wenn Pferde anderer Eigentümer im eigenen Stall und/oder auf der Weide untergebracht werden. | Der Pferdehüter/Pferdeaufseher handelt im Auftrag des Pferdehalters. Die Pferdehüterhaftpflichtversicherung ist immer dann notwendig, wenn Pferde anderer Eigentümer im eigenen Stall und/oder auf der Weide untergebracht werden. | ||
Der Pferdehüter haftet im Gegensatz zum Pferdehalter nicht verschuldensunabhängig, sondern nur wenn er für den Schaden ursächlich verantwortlich ist. | Der Pferdehüter haftet im Gegensatz zum Pferdehalter nicht verschuldensunabhängig, sondern nur wenn er für den Schaden ursächlich verantwortlich ist. | ||
* '''Fremdreiter / Gastreiter'''<br /> | * '''Fremdreiter / Gastreiter Haftpflichtversicherung'''<br /> | ||
Als Fremdreiter bzw. Gastreiter werden die Personen bezeichnet, die unregelmäßig mit Pferden umgehen, diese unregelmäßig reiten und keine Gegenleistung in Form von Geld erbringen. | Als Fremdreiter bzw. Gastreiter werden die Personen bezeichnet, die unregelmäßig mit Pferden umgehen, diese unregelmäßig reiten und keine Gegenleistung in Form von Geld erbringen. | ||
* '''Reitlehrer'''<br /> | * '''Reitlehrer / haftpflichtversicherung'''<br /> | ||
Die Haftung regelt § 823 BGB für den freiberuflichen Reitlehrer. Der '''freiberufliche Reitlehrer''' haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind. | Die Haftung regelt § 823 BGB für den freiberuflichen Reitlehrer. Der '''freiberufliche Reitlehrer''' haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind. | ||
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Der '''angestellte Reitlehrer''' ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die bestehende Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz stellt. | Der '''angestellte Reitlehrer''' ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die bestehende Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz stellt. | ||
* '''Reitstallbesitzer/betreiber'''<br /> | * '''Reitstallbesitzer/betreiber / Haftpflichtversicherung'''<br /> | ||
Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der Stallbesitzer für Schäden aus der betriebslichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Hier ist die Betriebshaftpflichtversicherung zuständig. | Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der Stallbesitzer für Schäden aus der betriebslichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Hier ist die Betriebshaftpflichtversicherung zuständig. | ||
* '''Reitsallbesitzer/betreiber - Obhutsversicherung'''<br /> | * '''Reitsallbesitzer/betreiber - Obhutsversicherung / Haftpflichtversicherung'''<br /> | ||
Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können aber über die Obhutsversicherung (Zusatzdeckung zur Betriebshaftpflichtversicherung) mitversichert werden. | Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können aber über die Obhutsversicherung (Zusatzdeckung zur Betriebshaftpflichtversicherung) mitversichert werden. | ||
* '''Reitschüler'''<br /> | * '''Reitschüler / haftpflichtversicherung'''<br /> | ||
Im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung sind Reitschüler über den Betreiber mitversichert. | Im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung sind Reitschüler über den Betreiber mitversichert. | ||
* ''' | * '''Schulpferde / Haftpflichtversicherung'''<br /> | ||
Wird das Pferd einem Reitschüler gegen Entgelt zur Verfügung gestellt ist die separate spezielle Schulpferdehaftpflichtversicherung erforderlich. | Wird das Pferd einem Reitschüler gegen Entgelt zur Verfügung gestellt ist die separate spezielle Schulpferdehaftpflichtversicherung erforderlich. | ||
Dies betrifft Schulpferde, Schulponys, Voltigierpferde, Therapiepferde und Verleihpferde. | Dies betrifft Schulpferde, Schulponys, Voltigierpferde, Therapiepferde und Verleihpferde. | ||
* ''' | * '''Reiterunfallversicherung'''<br /> | ||
Die Reiterunfallversicherung ist ein wichtiger Schutz. Der Reitsport gehört zu den unfallträchtigsten Sportarten! Schwerste Verletzungen, kostenspieliege Operationen und der Eintritt des Invaliditätsfall sind hiermit verbunden. | Die Reiterunfallversicherung ist ein wichtiger Schutz. Der Reitsport gehört zu den unfallträchtigsten Sportarten! Schwerste Verletzungen, kostenspieliege Operationen und der Eintritt des Invaliditätsfall sind hiermit verbunden. |