Progressionsvorbehalt: Unterschied zwischen den Versionen

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Einige Einkünfte sind selbst steuerfrei, führen durch den Progressionsvorbehalt dennoch zur Erhöhung der Steuerlastbelastung.
Einige Einkünfte sind selbst steuerfrei, führen durch den Progressionsvorbehalt dennoch zur Erhöhung der Steuerlastbelastung.
Einnahmen wie das Arbeitslosengeld, Elterngeld werden zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen, ohne dass die Beträge selbst versteuert werden müssen.
Einnahmen wie das Arbeitslosengeld, Elterngeld werden zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen, ohne dass die Beträge selbst versteuert werden müssen.
Der negative Progressionsvorbehalt hingegen mindert die Steuerlast.
Der negative Progressionsvorbehalt hingegen mindert die Steuerlast. Steuerfreie Sozialleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, sind im Einkommensteuergesetz benannt.
 
Alle steuerfreien Sozialleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, sind im Einkommensteuergesetz aufgezählt.
Werden Sie gemeinsam mit Ihrem Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner veranlagt, werden Ihre steuerfreien Einkünfte dem Einkommen Ihres Partners hinzugerechnet.
 




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