Produkthaftpflichtversicherung, Produktbeobachtungspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Weiterzugeben. Ansprüche begründet der § 823 BGB (verschuldensabhängiger Tatbestand). '''Ggf. Hat der Hersteller das Produkt auch zurückzurufen.'''<br />
Weiterzugeben. Ansprüche begründet der § 823 BGB (verschuldensabhängiger Tatbestand). '''Ggf. Hat der Hersteller das Produkt auch zurückzurufen.'''<br />


Siehe auch:[[Produktrückrufversicherung]]


Schlagwort: aktive Beobachtungspflicht, passive Beobachtungspflicht, Herstellerpflichten, Produzentenpflichten<br />
Schlagwort: aktive Beobachtungspflicht, passive Beobachtungspflicht, Herstellerpflichten, Produzentenpflichten<br />




[[Category:Produkthaftpflichtversicherung]][[Category:BIM]
[[Category:Produkthaftpflichtversicherung]][[Category:BIM]]

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