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Die Vorsorgevollmacht tritt i.d.R. unverzüglich in Kraft und ist ab der Ausstellung gültig. Es kann die Vereinbarungen getroffen werden, dass eine vorsorgliche Vollmacht erst wirksam wird, wenn der Vollmachtgeber handlungsunfähig ist. <br /> | Die Vorsorgevollmacht tritt i.d.R. unverzüglich in Kraft und ist ab der Ausstellung gültig. Es kann die Vereinbarungen getroffen werden, dass eine vorsorgliche Vollmacht erst wirksam wird, wenn der Vollmachtgeber handlungsunfähig ist. <br /> | ||
Eine Vorsorgevollmacht kann vom Vollmachtgeber jederzeit widerrufen werden. Ist die Vorsorgevollmacht bei einem Notar hinterlegt, muss der Widerruf gegenüber dem Notar erfolgen. | |||