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Die Glasversicherung wird auch als Glasbruchversicherung bezeichnet und kann als eigenständiger Versicherungsvertrag oder als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. | Die Glasversicherung wird auch als Glasbruchversicherung bezeichnet und kann als eigenständiger Versicherungsvertrag oder als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. | ||
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Der Zusatzbaustein Glasversicherung der Hausratversicherung sichert die Mobiliarverglasung ab. Hierzu gehören Glasscheiben von: | Der Zusatzbaustein Glasversicherung der Hausratversicherung sichert die Mobiliarverglasung ab. Hierzu gehören Glasscheiben von: | ||
- Bildern<br /> | |||
- Vitrinen<br /> | |||
- Schränken<br /> | |||
- Standspiegeln, Wandspiegeln, Schrankspiegeln<br /> | |||
- Glasplatten<br /> | |||
- Glasscheiben / Sichtfenster von Öfen, Elektrogeräten, Gasgeräten<br /> | |||
Im Regelfall können durch '''Zusatztarife''' die nachfolgenden Glasbruchschäden abgesichert werden, an: | Im Regelfall können durch '''Zusatztarife''' die nachfolgenden Glasbruchschäden abgesichert werden, an: | ||
- Glascerankochfeldern<br /> | |||
- Aquarien<br /> | |||
- Terrarien<br /> | |||
Die Glasversicherung leistet nur bei Glasbruchschäden, bei denen der Austausch oder die fachmännische Reparatur erforderlich sind. | Die Glasversicherung leistet nur bei Glasbruchschäden, bei denen der Austausch oder die fachmännische Reparatur erforderlich sind. |