Rentenversicherung private, gegen laufende Beitragszahlung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Besonderheiten zur Kapitalzahlung'''<br />
* '''Besonderheiten zur Kapitalzahlung'''<br />


'''Vertragsabschluss bis zum 31.12.2004'''
'''Vertragsabschluss bis zum 31.12.2004'''
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Gemäß §§ 20 und 22 EStG (Einkommenssteuergesetz) sind die laufend wiederkehrenden Renten aus der privaten Rentenversicherung mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Diese Steuerregelung gilt für aufgeschobene, wie auch für sofort beginnende Rentenversicherungsverträge.
Gemäß §§ 20 und 22 EStG (Einkommenssteuergesetz) sind die laufend wiederkehrenden Renten aus der privaten Rentenversicherung mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Diese Steuerregelung gilt für aufgeschobene, wie auch für sofort beginnende Rentenversicherungsverträge.


* '''Vertragsgestaltungsmöglichkeiten in der privaten Rentenversicherungsverträge'''
* '''Vertragsgestaltungsmöglichkeiten in der privaten Rentenversicherungsverträge'''
Nachfolgende vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten stehen bei der privaten Rentenversicherung zur Verfügung:


* Vereinbarung einer Beitragsrückgewähr
* Vereinbarung einer Beitragsrückgewähr
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