Rentenversicherung gesetzliche, Erziehungsrente: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
XXX


text vorhanden
Auch Geschiedene erhalten eine Rente (als Unterhaltsersatz) wenn sie ein Kind erziehen und der geschiedener Ehepartner verstorben ist.


'''Voraussetzungen:'''<br />


- Es müssen die Wartezeiten von fünf Jahren aus der eigenen Rente erfüllt sein.<br />
- Die Ehe ist nach dem 30-06-1977 geschieden, für nichtig erklärt oder für aufgehoben erklärt worden sein. <br />
- Sie erziehen ihr eigenes oder das Kind des verstorbenen Partners, das das 18. LJ. Noch nicht vollendet hat.<br />
- Die Höhe der Rente entspricht der Rente wegen voller Erwerbsminderung<br />


Die gleichen Voraussetzungen gelten für frühere Lebenspartner, deren eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgehoben wurde.


.


Schlagwort: <br />
 
 
 
 
Schlagwort: Erziehungsrenten, Unterhalt<br />




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü