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- Alleinstehende XXX 17.900 €, | - Alleinstehende XXX 17.900 €, | ||
- bei Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern XXX 35.800 €. | - bei Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern XXX 35.800 €.<br /> | ||
Die Höhe des zu versteuernden Einkommens richtet sich nach dem Kalenderjahr, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind. | Kinderfreibeträge sind vom Einkommen abzuziehen.<br /> | ||
Der Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind. | Die Höhe des zu versteuernden Einkommens richtet sich nach dem Kalenderjahr, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind.<br /> | ||
Der Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind.<br /> | |||
Voraussetzung: Eine Vertragsbindung von 6 bis 7 Jahren. | |||
Schlagwort: Vertrieb, Vertriebsweg, Absatzkanal, Koppelgeschäft, Verbraucherschutz<br /> | Schlagwort: Vertrieb, Vertriebsweg, Absatzkanal, Koppelgeschäft, Verbraucherschutz<br /> |