Arbeitnehmersparzulage: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 16: Zeile 16:


Die Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage setzt eine sechs- bzw. siebenjährige Bindungsdauer voraus. Das heißt jedoch nicht, dass über die gesamte Laufzeit Einzahlungen erfolgen müssen.
Die Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage setzt eine sechs- bzw. siebenjährige Bindungsdauer voraus. Das heißt jedoch nicht, dass über die gesamte Laufzeit Einzahlungen erfolgen müssen.
Schlagwort: Vertrieb, Vertriebsweg, Absatzkanal, Koppelgeschäft, Verbraucherschutz<br />
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherung allgemein | Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]
<center>{{BimpimV02}}
-.-.-.-
[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü