Arbeitnehmersparzulage: Unterschied zwischen den Versionen

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Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben alle Arbeitnehmer deren zu versteuerndes Einkommen die folgenden Beträge nicht übersteigt. Die vermögenswirksamen Leistungen sind ausschliesslich für wohnungswirtschaftliche Zwecke bestimmt.
Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben alle Arbeitnehmer deren zu versteuerndes Einkommen die folgenden Beträge nicht übersteigt. Die vermögenswirksamen Leistungen sind ausschliesslich für wohnungswirtschaftliche Zwecke bestimmt.


- Alleinstehende XXX 17.900 €,
- Alleinstehende {{#var:14.36}} €,
- bei Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern XXX 35.800 €.<br />
- bei Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern XXX 35.800 €.<br />


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