Arbeitnehmersparzulage: Unterschied zwischen den Versionen

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- Alleinstehende {{#var:14.36}} €,
- Alleinstehende {{#var:14.36}} €,
- bei Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern XXX 35.800 €.<br />
- bei Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern {{#var:14.37}} €.<br />


Kinderfreibeträge sind vom Einkommen abzuziehen.<br />
Kinderfreibeträge sind vom Einkommen abzuziehen.<br />
45.224

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