Rechtsschutzversicherung, Schadenbeispiele: Unterschied zwischen den Versionen

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In der dritten Instanz einigen sich beide Parteien auf einen Vergleich. Die beiden Parteien teilen sich den Schaden sowie die Kosten des gesamten Verfahrens.  
In der dritten Instanz einigen sich beide Parteien auf einen Vergleich. Die beiden Parteien teilen sich den Schaden sowie die Kosten des gesamten Verfahrens.  
Auf den Geschäftsführer entfallen Gutachterkosten in Höhe von 12.500 Euro. Insgesamt Kosten für den Rechtsanwalt in Höhe von 23.000 Euro, sowie Gerichtskosten für alle drei Instanzen in Höhe von 7.500 Euro. Somit ergeben sich Gesamtkosten von 43.000 Euro für den Geschäftsführer, die von der Vermögensschaden-Rechtsschutz übernommen werden.
Auf den Geschäftsführer entfallen Gutachterkosten in Höhe von 12.500 Euro. Insgesamt Kosten für den Rechtsanwalt in Höhe von 23.000 Euro, sowie Gerichtskosten für alle drei Instanzen in Höhe von 7.500 Euro. Somit ergeben sich Gesamtkosten von 43.000 Euro für den Geschäftsführer, die von der Vermögensschaden-Rechtsschutz übernommen werden.
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