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(Die Seite wurde neu angelegt: „Krankenversicherung private, Vorerkrankungen Bestehende Vorerkrankungen sind bei Antragsstellung seitens des Versicherungssuchenden immer anzugeben. '''Die A…“) |
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Bei einer Krankheitskostenvollversicherung sind Ausschlüsse nicht zu empfehlen. | Bei einer Krankheitskostenvollversicherung sind Ausschlüsse nicht zu empfehlen. | ||
Werden Krankheiten nicht angezeigt, so hat der Versicherer das Recht den Vertrag aufzukündigen | Werden Krankheiten nicht angezeigt, so hat der Versicherer das Recht den Vertrag aufzukündigen, zurückzutreten und anzufechten. | ||
Siehe auch: [[ | Siehe auch: [[arglistige Täuschung]] | ||
Schlagwort: Vorerkrankungen, Leistungsausschlüsse, Leistungseinschränkungen, Antragsablehnung | Schlagwort: Vorerkrankungen, Leistungsausschlüsse, Leistungseinschränkungen, Antragsablehnung | ||
[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]] | [[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]] |