2.590
Bearbeitungen
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
Bestehende Erkrankungen können zu Beitragsaufschlägen/Risikozuschlägen führen und auch zeitlich befristet sein. Es können Leistungseinschränkungen und Ausschlüsse vereinbart werden. Der Versicherungsschutz kann auch ganz abgelehnt werden. | Bestehende Erkrankungen können zu Beitragsaufschlägen/Risikozuschlägen führen und auch zeitlich befristet sein. Es können Leistungseinschränkungen und Ausschlüsse vereinbart werden. Der Versicherungsschutz kann auch ganz abgelehnt werden. | ||
Bei einer Krankheitskostenvollversicherung sind Ausschlüsse nicht zu empfehlen. | '''Bei einer Krankheitskostenvollversicherung sind Ausschlüsse nicht zu empfehlen'''. | ||
Werden Krankheiten nicht angezeigt, so hat der Versicherer das Recht den Vertrag aufzukündigen, zurückzutreten und anzufechten. | Werden Krankheiten nicht angezeigt, so hat der Versicherer das Recht den Vertrag aufzukündigen, zurückzutreten und anzufechten. |