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Das Arbeitslosengeld (ALG I) beträgt lediglich 60 - 67 % des letzten durchschnittlichen Nettolohns und richtet sich nach dem Familienstand. Die Leistungsdauer ist begrenzt und richtet sich an der Versicherungszeit und dem Alter aus. <br /> | Das Arbeitslosengeld (ALG I) beträgt lediglich 60 - 67 % des letzten durchschnittlichen Nettolohns und richtet sich nach dem Familienstand. Die Leistungsdauer ist begrenzt und richtet sich an der Versicherungszeit und dem Alter aus. <br /> | ||
👁 Siehe auch:[[ gesetzliche ALO]] <br /> | |||
👁 Siehe auch: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/<br /> | 👁 Siehe auch: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/<br /> | ||
👁 Siehe auch:[[ Private Arbeitslosenversicherung]] <br /> | 👁 Siehe auch:[[ Private Arbeitslosenversicherung]] <br /> | ||
Schlagwort: Pflichtversicherung, Pflichtversicherungen, Arbeitslosigkeit, Arbeitslosengeld | Schlagwort: Pflichtversicherung, Pflichtversicherungen, Arbeitslosigkeit, Arbeitslosengeld | ||