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'''Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen'''. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.<br /> | '''Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen'''. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.<br /> | ||
'''Arbeitnehmer sind pflichtversichert'''. <br /> | - '''Arbeitnehmer sind generell pflichtversichert'''. <br /> | ||
'''Ausnahmen:''' geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Selbständige und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, können sich ggf. freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.<br /> | - '''Ausnahmen:''' geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Selbständige und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, können sich ggf. freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.<br /> | ||
'''Von der Versicherungspflicht generell ausgenommen''', sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.<br /> | - '''Von der Versicherungspflicht generell ausgenommen''', sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.<br /> | ||
'''Freiwillige Arbeitslosenversicherung''', diese Voraussetzungen '''müssen erfüllt sein:'''<br /> | '''Freiwillige Arbeitslosenversicherung''', diese Voraussetzungen '''müssen erfüllt sein:'''<br /> |