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Die gesetzliche Krankenkasse schreibt eine Mindestmitgliedschaftsdauer von 18 Monaten vor. Erst dann kann ein Kassenwechsel erfolgen. '''Eine Kündigung kann mit einer Frist von zwei Monaten erfolgen''', d.h. Die Kündigung wird zum Ende des übernächsten Monats gültig. | Die gesetzliche Krankenkasse schreibt eine Mindestmitgliedschaftsdauer von 18 Monaten vor. Erst dann kann ein Kassenwechsel erfolgen. '''Eine Kündigung kann mit einer Frist von zwei Monaten erfolgen''', d.h. Die Kündigung wird zum Ende des übernächsten Monats gültig. | ||
⚠️ Haben Sie sich für '''Wahltarife''' der Kasse entschieden '''kann die Bindefrist bis zu drei Jahre betragen'''. Erst dann können Sie wechseln. | ⚠️ Haben Sie sich für '''Wahltarife''' der Kasse entschieden '''kann die Bindefrist bis zu drei Jahre betragen'''. Erst dann können Sie wechseln. | ||
''' | '''Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung vom Zusatzbeitrag'''<br /> | ||
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