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Die gesetzliche Krankenkasse schreibt eine Mindestmitgliedschaftsdauer von 18 Monaten vor. Erst dann kann ein Kassenwechsel erfolgen. '''Eine Kündigung kann mit einer Frist von zwei Monaten erfolgen''', d.h. Die Kündigung wird zum Ende des übernächsten Monats gültig. | Die gesetzliche Krankenkasse schreibt eine Mindestmitgliedschaftsdauer von 18 Monaten vor. Erst dann kann ein Kassenwechsel erfolgen. '''Eine Kündigung kann mit einer Frist von zwei Monaten erfolgen''', d.h. Die Kündigung wird zum Ende des übernächsten Monats gültig. | ||
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