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Speziell die Regelungen für privates Engagement für Gemeindedienste unterscheiden sich zum Teil von Bundesland zu Bundesland. | Speziell die Regelungen für privates Engagement für Gemeindedienste unterscheiden sich zum Teil von Bundesland zu Bundesland. | ||
'''Träger der gesetzlichen Unfallversicherung''' | |||
sind die gewerblichen Berufs-, wie auch landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Versicherungsträger der öffentlichen Hand, z.B. Unfallkassen, Landesunfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände. Dies sind: | sind die gewerblichen Berufs-, wie auch landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Versicherungsträger der öffentlichen Hand, z.B. Unfallkassen, Landesunfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände. Dies sind: | ||
(DGUV) Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand: www.dguv.de | (DGUV) Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand: www.dguv.de | ||
(SVLFG) Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau : www.svlfg.de | (SVLFG) Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau : www.svlfg.de |