Valorenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* während der Mitführung als Begleittransport, Geschäftsgang oder Botengang im persönlichen Gewahrsam des Versicherungsnehmers auf dem direkten Weg von einem Ort zum anderen   
* während der Mitführung als Begleittransport, Geschäftsgang oder Botengang im persönlichen Gewahrsam des Versicherungsnehmers auf dem direkten Weg von einem Ort zum anderen   
* bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen im Rahmen der Kraftfahrzeugklausel   
* bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen im Rahmen der Kraftfahrzeugklausel   
* während des Hotelaufenthalts oder einer anderen Beherbergungsstätte  
* während des Hotelaufenthalts oder einer anderen Beherbergungsstätte <br />
 


Schlagwort:
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