Valorenversicherung

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Valorenversicherung ist eine spezielle Art der Transportversicherung.


Mit dieser werden insbesondere wertvolle Gegenstände versichert und eignet sich daher für Unternehmen der Bereiche:

  • Schmuckhändler
  • Juweliere
  • Händler von Uhren
  • Händler von Edelsteinen
  • Großhändler von Valorensortiment
  • Produzenten von Valorensortiment
  • Geldinstitute
  • Spezialtransportunternehmen (Werttransporteure)


Der Versicherungsumfang der Valorenversicherung ist meist eine Allgefahrenversicherung in der die nachfolgenden Waren versichert sind:

  • Waren des Uhrengewerbes
  • Waren des Juweliergewerbes
  • Waren des Edelsteingewerbes
  • dazugehörendes Rohmaterial
  • dazugehörende Halbfabrikate
  • dazugehörende Fertigfabrikate


Versicherte Schäden der Valorenversicherung

Unter den Versicherungsschutz der Valorenversicherung fallen alle Schäden während der Vertragslaufzeit, die die versicherte Ware ausgesetzt ist.


Nicht versicherte Gefahren / Risiken in der Valorenversicherung

Nicht unter den Versicherungsschutz der Valorenversicherung fallen die nachfolgenden Ereignisse;

  • Krieg
  • Bürgerkrieg
  • kriegsähnliche Ereignisse
  • Streik
  • Aussperrung
  • Arbeitsunruhen
  • terroristische oder politische Gewalthandlungen
  • Schäden durch Untreue, Betrug, Unterschlagung
  • vorsätzliche Handlungen, z.B. Diebstahl durch den Versicherungsnehmer
  • nicht Beachtung von gesetzlichen oder behördlichen Auflagen oder Bestimmungen


Örtlicher Geltungsbereich

  • während des Aufenthalts in den eigenen Geschäftsräumen unter Einhaltung der Aufbewahrungs- und Sicherheitsvorschriften lt. Versicherungsvertrag
  • während des Aufenthalts ausserhalb der eigenen Geschäftsräume bei Kunden, Heimarbeitern, Bearbeitungsstätten, Kommissionären
  • während der Mitführung als Begleittransport, Geschäftsgang oder Botengang im persönlichen Gewahrsam des Versicherungsnehmers auf dem direkten Weg von einem Ort zum anderen
  • bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen im Rahmen der Kraftfahrzeugklausel
  • während des Hotelaufenthalts oder einer anderen Beherbergungsstätte


Schlagwort:


Bim pim v02.png













.-.-.