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Ordentliche Kündigung<br /> | |||
Ihren Privatrechtsschutzvertrag können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündigen, sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist. | |||
Das muß aber nicht so sein. schauen Sie in Vertrags-, Tarifbedingungen nach ! | |||