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Ordentliche Kündigung<br /> | '''Ordentliche Kündigung'''<br /> | ||
Ihren Privatrechtsschutzvertrag können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündigen, sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist. | Ihren Privatrechtsschutzvertrag können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündigen, sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist. | ||
Das muß aber nicht so sein. schauen Sie in Vertrags-, Tarifbedingungen nach ! | ⚠️ Das muß aber nicht so sein. schauen Sie in den Vertrags-, Tarifbedingungen nach ! | ||
'''Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadenfalls'''<br /> | |||
'''Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos''' <br /> | |||