290
Bearbeitungen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Bausparen, Förderung<br /> XXX Schlagwort: <br /> Category:BausparenCategory:PIM“) |
|||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
Bausparen wird vom Staat gefördert. Wer einen Bausparvertrag abschließt, kann folgende staatliche Zuschüsse beantragen: | |||
* die Arbeitnehmersparzulage, falls vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. | |||
Einkommensgrenzen (Singles 17.900 €, Ehepaare 35.800 € zu versteuerndes Jahreseinkommen) | |||
maximale Förderung (Singles 43 €, Ehepaare 86 € pro Jahr) | |||
* die Wohnungsbauprämie | |||
Einkommensgrenzen (Singles 25.600 €, Ehepaare 51.200 € zu versteuendes Jahreseinkommen) | |||
maximale Förderung (Singles 45,06 €, Ehepaare 90,11 € pro Jahr) | |||
* Förderungen im Zusammenhang mit einem Wohn-Riester-Vertrag | |||
keine Einkommensgrenze | |||
maximale Förderung (154 Euro im Jahr sowie 185 € jedes kindergeldberechtigte Kind, das bis 2008 geboren wurde, 300 € für jedes nach 208 geborene Kind) | |||
Zudem können Beiträge zum Wohn-Riester-Vertrag von maximal 2.100 € in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden | |||
Schlagwort: <br /> | Schlagwort: <br /> |