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maximale Förderung (Singles 43 €, Ehepaare 86 € pro Jahr) | maximale Förderung (Singles 43 €, Ehepaare 86 € pro Jahr) | ||
* die Wohnungsbauprämie | * die Wohnungsbauprämie | ||
Einkommensgrenzen (Singles 25.600 €, Ehepaare 51.200 € zu | Einkommensgrenzen (Singles 25.600 €, Ehepaare 51.200 € zu versteuerndes Jahreseinkommen) | ||
maximale Förderung (Singles 45,06 €, Ehepaare 90,11 € pro Jahr) | maximale Förderung (Singles 45,06 €, Ehepaare 90,11 € pro Jahr) | ||
* Förderungen im Zusammenhang mit einem Wohn-Riester-Vertrag | * Förderungen im Zusammenhang mit einem Wohn-Riester-Vertrag | ||
keine Einkommensgrenze | keine Einkommensgrenze | ||
maximale Förderung (154 Euro im Jahr sowie 185 € jedes kindergeldberechtigte Kind, das bis 2008 geboren wurde, 300 € für | maximale Förderung (154 Euro im Jahr, sowie 185 € für jedes kindergeldberechtigte Kind, das bis 2008 geboren wurde, 300 € für jedes nach 208 geborene Kind) | ||
Zudem können Beiträge zum Wohn-Riester-Vertrag von maximal 2.100 € in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt | Zudem können Beiträge zum Wohn-Riester-Vertrag von maximal 2.100 € in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden. | ||
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