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Bausparen wird vom Staat gefördert. Wer einen Bausparvertrag abschließt, kann folgende staatliche Zuschüsse beantragen: | Bausparen wird vom Staat gefördert. Wer einen Bausparvertrag abschließt, kann folgende staatliche Zuschüsse beantragen: | ||
* die Arbeitnehmersparzulage, falls vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. | * die Arbeitnehmersparzulage, falls vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. | ||
Einkommensgrenzen | Einkommensgrenzen: Singles 17.900 €, Ehepaare 35.800 € zu versteuerndes Jahreseinkommen | ||
maximale Förderung | maximale Förderung: Singles 43 €, Ehepaare 86 € pro Jahr | ||
* die Wohnungsbauprämie | * die Wohnungsbauprämie | ||
Einkommensgrenzen | Einkommensgrenzen: Singles 25.600 €, Ehepaare 51.200 € zu versteuerndes Jahreseinkommen | ||
maximale Förderung | maximale Förderung: Singles 45,06 €, Ehepaare 90,11 € pro Jahr | ||
* Förderungen im Zusammenhang mit einem Wohn-Riester-Vertrag | * Förderungen im Zusammenhang mit einem Wohn-Riester-Vertrag | ||
keine Einkommensgrenze | keine Einkommensgrenze | ||
maximale Förderung | maximale Förderung: 154 Euro im Jahr, sowie 185 € für jedes kindergeldberechtigte Kind, das bis 2008 geboren wurde, 300 € für jedes nach 208 geborene Kind | ||
Zudem können Beiträge zum Wohn-Riester-Vertrag von maximal 2.100 € in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden. | Zudem können Beiträge zum Wohn-Riester-Vertrag von maximal 2.100 € in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden. | ||