Krankenversicherung private, Arbeitgeberanteil / Arbeitgeberzuschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Um den Zuschuss zu erhalten, wird ein Nachweis durch den Krankenversicherer ausgestellt, den der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber vorlegen muss. Dieser Nachweis muss die nachfolgenden Informationen enthalten:
Um den Zuschuss zu erhalten, wird ein Nachweis durch den Krankenversicherer ausgestellt, den der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber vorlegen muss. Dieser Nachweis muss die nachfolgenden Informationen enthalten:


* Art der vertraglichen Leistungen
- Art der vertraglichen Leistungen<br />
* Angaben zur zuschussberechtigten Person
- Angaben zur zuschussberechtigten Person<br />
* Höhe des Beitrages
- Höhe des Beitrages<br />
 


Ebenso bescheinigt der Krankenversicherer, dass die Voraussetzungen für den Arbeitgeberzuschuss nach SBG V erfüllt sind.  
Ebenso bescheinigt der Krankenversicherer, dass die Voraussetzungen für den Arbeitgeberzuschuss nach SBG V erfüllt sind.  
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