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Um den Zuschuss zu erhalten, wird ein Nachweis durch den Krankenversicherer ausgestellt, den der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber vorlegen muss. Dieser Nachweis muss die nachfolgenden Informationen enthalten: | Um den Zuschuss zu erhalten, wird ein Nachweis durch den Krankenversicherer ausgestellt, den der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber vorlegen muss. Dieser Nachweis muss die nachfolgenden Informationen enthalten: | ||
- Art der vertraglichen Leistungen<br /> | |||
- Angaben zur zuschussberechtigten Person<br /> | |||
- Höhe des Beitrages<br /> | |||
Ebenso bescheinigt der Krankenversicherer, dass die Voraussetzungen für den Arbeitgeberzuschuss nach SBG V erfüllt sind. | Ebenso bescheinigt der Krankenversicherer, dass die Voraussetzungen für den Arbeitgeberzuschuss nach SBG V erfüllt sind. | ||
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