Krankenversicherung private, Arbeitgeberanteil / Arbeitgeberzuschuss: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 20: Zeile 20:
'''Arbeitgeberzuschuss für Familienangehörige'''
'''Arbeitgeberzuschuss für Familienangehörige'''


Für Familienangehörige  des Arbeitnehmers wird der Arbeitgeberzuschuss gewährt, sofern diese im Rahmen der Familienversicherung der gKV versichert wären. Die Familienangehörigen dürfen nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sein und kein monatliches Einkommen von mehr als {{#var:5.2}} € haben. Die Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte liegt bei {{#var:5.1}} €.
Für Familienangehörige  des Arbeitnehmers wird der Arbeitgeberzuschuss gewährt, sofern diese im Rahmen der Familienversicherung der GKV versichert wären. Die Familienangehörigen dürfen nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sein und kein monatliches Einkommen von mehr als {{#var:5.2}} € haben. Die Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte liegt bei {{#var:5.1}} €.


'''Zu den Familienangehörigen zählen'''
'''Zu den Familienangehörigen zählen'''
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü