Krankenversicherung private, Arbeitgeberanteil / Arbeitgeberzuschuss: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 23: Zeile 23:


'''Zu den Familienangehörigen zählen'''
'''Zu den Familienangehörigen zählen'''
- Ehepartner oder Lebenspartner<br />
- Kinder<br />
- Stiefkinder<br />
- Enkel<br />
- Pflegekinder<br />


* Ehepartner oder Lebenspartner
* Kinder
* Stiefkinder
* Enkel
* Pflegekinder


Kinder werden bis zu einem gewissen Alter berücksichtigt.  
- Kinder werden bis zu einem gewissen Alter berücksichtigt. <br />
- generell bis 18 Jahre bis 23 Jahre, wenn sie nicht berufstätig sind<br />
- bis 25 Jahre bei andauernder Schulausbildung oder Berufsausbildung<br />


* generell bis 18 Jahre
* bis 23 Jahre, wenn sie nicht berufstätig sind
* bis 25 Jahre bei andauernder Schulausbildung oder Berufsausbildung


Ist es dem Kind aufgrund einer seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung nicht möglich für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, so gilt es als berücksichtigungsfähiger Angehöriger ohne Altersbeschränkungen.
Ist es dem Kind aufgrund einer seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung nicht möglich für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, so gilt es als berücksichtigungsfähiger Angehöriger ohne Altersbeschränkungen.
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü