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'''Zu den Familienangehörigen zählen''' | '''Zu den Familienangehörigen zählen''' | ||
- Ehepartner oder Lebenspartner<br /> | |||
- Kinder<br /> | |||
- Stiefkinder<br /> | |||
- Enkel<br /> | |||
- Pflegekinder<br /> | |||
Kinder werden bis zu einem gewissen Alter berücksichtigt. | - Kinder werden bis zu einem gewissen Alter berücksichtigt. <br /> | ||
- generell bis 18 Jahre bis 23 Jahre, wenn sie nicht berufstätig sind<br /> | |||
- bis 25 Jahre bei andauernder Schulausbildung oder Berufsausbildung<br /> | |||
Ist es dem Kind aufgrund einer seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung nicht möglich für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, so gilt es als berücksichtigungsfähiger Angehöriger ohne Altersbeschränkungen. | Ist es dem Kind aufgrund einer seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung nicht möglich für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, so gilt es als berücksichtigungsfähiger Angehöriger ohne Altersbeschränkungen. |