Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsablehnung durch Versicherer: Unterschied zwischen den Versionen

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Lehnt der Rechtsschutzversicherer die Deckung ab, kann durch eine sog. Deckungsklage des Versicherungsnehmers ein Schiedsgutachterverfahren oder ein Stichentscheid herbeigeführt werden.
Lehnt der Rechtsschutzversicherer die Deckung ab, kann durch eine sog. Deckungsklage des Versicherungsnehmers ein Schiedsgutachterverfahren oder ein Stichentscheid herbeigeführt werden.


👁 Siehe auch: [[Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsklage]]  <br />




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