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Wer Rechtsschutzversicherungsbeiträge nicht zahlt, muss mit einer Kündigung rechnen. Der Versicherer wird den Versicherungsnehmer schriftlich zur Zahlung aufgefordert haben. Zahlt der Versicherte bis zur Fristsetzung die rückständigen Beiträge nicht, ist der Versicherer zur Kündigung berechtigt. | Wer Rechtsschutzversicherungsbeiträge nicht zahlt, muss mit einer Kündigung rechnen. Der Versicherer wird den Versicherungsnehmer schriftlich zur Zahlung aufgefordert haben. Zahlt der Versicherte bis zur Fristsetzung die rückständigen Beiträge nicht, ist der Versicherer zur Kündigung berechtigt. | ||
⚠️ Es kann recht schwierig werden, eine neue Rechtsschutzversicherung zu bekommen. Der neue Versicherer wird beim Vorversicherer anfragen, wieso dieser den Vertrag gekündigt hat. Handelt es sich bei dem Versicherungsnehmer um einen sogenannten "Prozesshansel" wird der Versicherer den Antrag ggf. ablehnen. | ⚠️ Es kann recht schwierig werden, eine neue Rechtsschutzversicherung zu bekommen. Der neue Versicherer wird beim Vorversicherer anfragen, wieso dieser den Vertrag gekündigt hat. Handelt es sich bei dem Versicherungsnehmer um einen sogenannten "Prozesshansel" wird der Versicherer den Antrag ggf. ablehnen. |