Privatrechtsschutzversicherung, Beratungsrechtsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach den  Musterbedingungen des Verbandes für Rechtsschutzversicherungen, ARB 2010 ist der Beratungsrtechtsschutz  in den folgenden Tarifkombinationen enthalten.<br />


Gemäß der Allgemeinen Musterbedingungen für Rechtsschutzversicherungen 2010 (ARB) enthalten folgende Rechtsschutzversicherungen einen solchen Rechtsschutz:
- Privat-Rechtsschutz für Selbständige<br />
- Privat-Rechtsschutz für Selbständige<br />
 
- Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige<br />
- Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige<br />
 
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige<br />
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige<br />
- Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz<br />
- Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz<br />
 
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbständige<br />
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbständige<br />


Bei diesen Versicherungsformen steht die Versicherung in der Pflicht, dem versicherten Personenkreis auf den Gebieten des Familien- und Erbrechtes die Kosten für eine mündliche oder schriftliche Auskunft durch einen Notar oder Anwalt zu erstatten. Der Beratungsrechtsschutz wird z.B. in folgenden Fällen wirksam:
Bei diesen Versicherungsformen steht die Versicherung in der Pflicht, dem versicherten Personenkreis auf den Gebieten des Familien- und Erbrechtes die Kosten für eine mündliche oder schriftliche Auskunft durch einen Notar oder Anwalt zu erstatten. Der Beratungsrechtsschutz wird z.B. in folgenden Fällen wirksam:
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