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Nach den Musterbedingungen des Verbandes für Rechtsschutzversicherungen, ARB 2010 ist der Beratungsrtechtsschutz in den folgenden Tarifkombinationen enthalten.<br /> | |||
- Privat-Rechtsschutz für Selbständige<br /> | - Privat-Rechtsschutz für Selbständige<br /> | ||
- Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige<br /> | |||
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- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige<br /> | - Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige<br /> | ||
- Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz<br /> | - Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz<br /> | ||
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbständige<br /> | |||
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Bei diesen Versicherungsformen steht die Versicherung in der Pflicht, dem versicherten Personenkreis auf den Gebieten des Familien- und Erbrechtes die Kosten für eine mündliche oder schriftliche Auskunft durch einen Notar oder Anwalt zu erstatten. Der Beratungsrechtsschutz wird z.B. in folgenden Fällen wirksam: | Bei diesen Versicherungsformen steht die Versicherung in der Pflicht, dem versicherten Personenkreis auf den Gebieten des Familien- und Erbrechtes die Kosten für eine mündliche oder schriftliche Auskunft durch einen Notar oder Anwalt zu erstatten. Der Beratungsrechtsschutz wird z.B. in folgenden Fällen wirksam: |