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Nach den Musterbedingungen( ARB 2010) des Verbandes für Rechtsschutzversicherungen, ist der Beratungsrtechtsschutz in den folgenden Tarifkombinationen enthalten.<br /> | Nach den Musterbedingungen( ARB 2010) des Verbandes für Rechtsschutzversicherungen, ist der Beratungsrtechtsschutz in den folgenden Tarifkombinationen enthalten.<br /> | ||
- Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige<br /> | - Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige<br /> | ||
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige<br /> | - Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige<br /> | ||
- Privat-Rechtsschutz für Selbständige<br /> | |||
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbständige<br /> | |||
- Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz<br /> | - Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz<br /> | ||
Auf den Gebieten des Familien- und Erbrechtes die Kosten für eine mündliche oder schriftliche Auskunft durch einen Notar oder Anwalt zu erstatten. Der Beratungsrechtsschutz wird z.B. in folgenden Fällen wirksam:<br /> | |||