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Zum nicht beitragspflichtigen Einkommen zählen z.B.: | Zum nicht beitragspflichtigen Einkommen zählen z.B.: | ||
- Mutterschaftsgeld<br /> | |||
- Elterngeld<br /> | |||
- Betreuungsgeld<br /> | |||
- Wohngeld<br /> | |||
- Kindergeld<br /> | |||
Der Beitrag berechnet sich anhand des positiven Einkommens in der jeweiligen Einkommensart. Positives Einkommen bedeutet, dass das Einkommen größer ist als die Aufwendungen, wie z.B. Werbungskosten. Eine Verrechnung von positivem Einkommen einer Einkommensart darf nicht mit dem negativen Einkommen einer anderen Einkommensart verrechnet werden. Ein Verlustausgleich zwischen den Einkommensarten ist somit nicht möglich. | Der Beitrag berechnet sich anhand des positiven Einkommens in der jeweiligen Einkommensart. Positives Einkommen bedeutet, dass das Einkommen größer ist als die Aufwendungen, wie z.B. Werbungskosten. Eine Verrechnung von positivem Einkommen einer Einkommensart darf nicht mit dem negativen Einkommen einer anderen Einkommensart verrechnet werden. Ein Verlustausgleich zwischen den Einkommensarten ist somit nicht möglich. |