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Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied richtet sich nach dem Einkommen. Jedoch nicht alle Einkommensarten sind beitragspflichtig. | Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied richtet sich nach dem Einkommen. Jedoch nicht alle Einkommensarten sind beitragspflichtig. | ||
Zum beitragspflichtigen Einkommen werden alle Einkommensarten gerechnet, die zum Lebensunterhalt verwendet werden können | Zum beitragspflichtigen Einkommen werden alle Einkommensarten gerechnet, die zum Lebensunterhalt verwendet werden können, wie z.B. | ||
- Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit<br /> | - Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit<br /> | ||
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'''Nicht | '''Nicht beitragspflichtige Einkommen'''<br /> | ||
- Mutterschaftsgeld<br /> | - Mutterschaftsgeld<br /> |