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Versicherte von den Innungskrankenkassen- und Betriebskrankenkassen haben ein gesondertes Wahlrecht.<br /> | Versicherte von den Innungskrankenkassen- und Betriebskrankenkassen haben ein gesondertes Wahlrecht.<br /> | ||
* '''Kündigungsmöglichkeit'''<br /> | * '''Kündigungsmöglichkeit'''<br /> | ||
Das Kassenmitglied ist '''12 Monate an die Kasse gebunden''' | Das Kassenmitglied ist '''12 Monate an die Kasse gebunden''', bis zum 31.12.2020 galt eine Bindefrist von 18 Monaten. Ein Kassenwechsel ist nach Ablauf dieser Zeit möglich. <br /> | ||
Ein '''Sonderkündigungsrecht''' besteht bei der '''Einführung eines Zusatzbeitrages bzw. dessen Erhöhung'''. | Ein '''Sonderkündigungsrecht''' besteht bei der '''Einführung eines Zusatzbeitrages bzw. dessen Erhöhung'''. |