Krankenversicherung gesetzliche, Krankenkassenwahlrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Versicherte von den Innungskrankenkassen- und Betriebskrankenkassen haben ein gesondertes Wahlrecht.<br />
Versicherte von den Innungskrankenkassen- und Betriebskrankenkassen haben ein gesondertes Wahlrecht.<br />


* '''Kündigungsmöglichkeit'''<br />  
* '''Kündigungsmöglichkeit seit 01-01-2021 vereinfacht'''<br />  
Das Kassenmitglied ist '''12 Monate an die Kasse gebunden''', bis zum 31.12.2020 galt eine Bindefrist von 18 Monaten. Ein Kassenwechsel ist nach Ablauf dieser Zeit möglich. <br />
Das Kassenmitglied ist '''12 Monate an die Kasse gebunden''', bis zum 31.12.2020 galt eine Bindefrist von 18 Monaten. Ein Kassenwechsel ist nach Ablauf dieser Zeit möglich. Eine Kündigung des Versicherten ist nicht mehr erforderlich. Nach Beitritt zur neuen Kasse übernimmt diese alle Formalitäten.<br />


Ein '''Sonderkündigungsrecht''' besteht bei der '''Einführung eines Zusatzbeitrages bzw. dessen Erhöhung'''.
Ein '''Sonderkündigungsrecht''' besteht bei der '''Einführung eines Zusatzbeitrages bzw. dessen Erhöhung'''.
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